Information vom 26.01.2022

Änderung des Testverfahrens in der Unterstufe

Liebe Eltern der Klassen eins bis vier,

wie Sie aus den Medien wahrscheinlich schon erfahren haben, steht das Lolli-Test-Verfahren auf dem Prüfstand. Wir haben alle schon in den letzten Tagen mitbekommen, dass unser Labor mit der Anzahl PCR-Testungen nicht nachkommt. Das Ministerium hat jetzt die Reißleine gezogen. Ab sofort gelten folgende Abläufe und Regelungen:

  • Die Pooltests werden an den gewohnten Tagen weiterhin durchgeführt. Die Einzelproben entfallen.
  • Im Falle eines positiven Pooltests werden sämtliche Schülerinnen und Schüler dieser Klasse am Folgetag mit einem Schnelltest in der Schule getestet. Das wird solange gemacht, bis der nächste Pooltest wieder negativ ist.
  • Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Kind in der Schule getestet wird, müssen Sie uns stattdessen einen negativen Bürgertest vorlegen. Eine Schnelltestung zuhause reicht dann leider nicht.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Bildungsministeriums www.schulministerium.de.

Mit herzlichem Gruß

Dr. Pieter Gorter

Information vom 24.01.2022

Quarantäne-Regeln und weitere wichtige Informationen

Liebe Mitglieder unserer Schulgemeinschaft,

für alle die bezüglich der Quarantäne Regeln den Durchblick verloren haben, anbei das aktuelle Quarantäne 1 X 1:

Am einfachsten ist es in unserer Primarstufe: Hier gilt das nur positiv getestete SchülerInnen in Quarantäne müssen. Eine Freitestung ist nach frühestens sieben Tagen per PCR oder Schnelltest möglich. Tischnachbarn müssen nicht in Quarantäne. Die Teilnahme am Pool-Test kann nur durch drei wöchentliche Bürger-Tests (montags, mittwochs, freitags) ersetzt werden.

Ab Klasse fünf wird das Ganze komplizierter. SchülerInnen die nach einer PCR Testung eindeutig positiv sind müssen natürlich in Quarantäne bleiben. Auch hier gilt, dass eine Freitestung nach sieben Tagen möglich ist. Ab der fünften Klasse müssen allerdings auch die Kontaktpersonen in Quarantäne. Zu engen Kontaktpersonen werden alle Personen im Umkreis von 1,5 m gerechnet, wenn nicht durchgehend FFP2 Maske vom Index und von der Kontaktperson getragen wurde. Im Fall der FFP2-Maske würde dann nur der Index-Fall in Quarantäne gehen. Andere Maskenarten und Kombinationen führen dazu, dass der oder die Sitznachbar/in als enger Kontakt eingestuft werden muss.

Zu diesen Vorgaben gelten zugleich Ausnahmeregelungen, die das Gesundheitsministerium ebenfalls an die RKI-Vorgaben angepasst hat. Demnach müssen folgende Fallgruppen als Kontaktpersonen grundsätzlich nicht mehr in Quarantäne:

• Personen mit einer Auffrischungsimpfung: Hier sind bei jeglicher Kombination der zugelassenen COVID-19-Impfstoffe insgesamt immer drei Impfungen erforderlich. Dies gilt nach einer ebenfalls erfolgten Änderung durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) inzwischen auch für eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson.


• Geimpfte Genesene: Dies gilt für vollständig Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben. Unabhängig von der Reihenfolge reicht also eine Genesung und mindestens eine Impfung. Als Nachweis der Genesung dient ein positiver PCR-Testnachweis.

• Personen mit einer zweimaligen Impfung: Dies gilt ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der Impfung.

• Genesene: Dies gilt ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests.

Kontaktpersonen ohne Symptome können sich nach fünf Tagen bereits durch PCR oder Schnelltest freitesten.

Herzliche Grüße

Dr. Pieter Gorter

Information vom 07.01.2022

Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

wir wünschen Ihnen ein gutes und gesundes neues Jahr.

Am Montag, 10.01.2022 startet der Unterricht um 8:00 Uhr nach Plan.

Wie uns das Ministerium mitteilte und Sie sicher schon aus den Medien erfahren haben, ändert sich die Teststrategie an Schulen mit dem neuen Jahr. Alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-13 werden drei Mal wöchentlich in der Schule getestet, unabhängig davon, ob jemand geimpft oder genesen ist! Sollten Sie nicht wünschen, dass Ihr Kind an der schulischen Testung teilnimmt, kann optional ein negativer Bürgertest, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorgelegt werden.

Die Klassen 1-4 nehmen an den Lolli-Tests teil. Hierzu haben die Eltern vor den Ferien ausführliche Informationen erhalten. Einzige Änderung: Genesene Schülerinnen und Schüler dürfen in den ersten acht Wochen nach ihrer Rückkehr aus der Isolation nicht am Lolli-Testverfahren teilnehmen. Sie sind deshalb in diesem Zeitraum von der Testpflicht in der Schule befreit.

Um zu verhindern, dass am Montag Kinder in die Schulen kommen, die infiziert sind, appellieren wir an Sie, ihre Kinder zu Hause zu testen, bevor Sie sie in die Schule schicken.

Zudem bitten wir darum, Ihr Kind zu Hause zu behalten, wenn es erkältet ist oder Symptome aufweist.

Wir glauben, dass wir damit als Gemeinschaft einen gesunden Schulstart 2022 hinbekommen!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit herzlichen Grüßen

Dr. Pieter Gorter

Information vom 21.12.2021

Zu tragen Geisteslicht in Weltenwinternacht
Erstrebet selig meines Herzens Trieb,
Dass leuchtend Seelenkeime
In Weltengründen wurzeln
Und Gotteswort im Sinnesdunkel
Verklärend alles Sein durchtönt.


Liebe Schulgemeinschaft,
noch nie ist es mir so schwer gefallen, die passenden Worte zu finden. Denn in diesen
„stürmischen Zeiten“ wird oft genug in jedem Wort ein Anlass zum Streit gesehen. Shakespeare
lässt seinen Hamlet sagen „To find quarrel in a straw“ – Streit in einem Strohhalm zu finden!

Die Coronakrise, die gerade in der vierten Welle über uns hinweg zieht, hat die Menschen
aggressiver werden lassen, so berichtete unlängst Die Zeit. 91% der Befragten stellten das fest –
doch keiner handelt. Deswegen meine Frage heute an Sie: Was kann jeder von uns dazu
beitragen, dass dies besser wird?

Und was sich in der deutschen Gesellschaft feststellen lässt, spiegelt sich natürlich auch in
unserer Schulgemeinschaft wieder: es hagelt böse Mails, mit Unverständnis wird auf
Entscheidungen der Lehrerschaft, der Schulführung, des Vorstandes, der Verwaltung reagiert.
Alle diese angezweifelten Entscheidungen haben sich die betroffenen Gremien sicher nicht leicht
gemacht. Und es gibt auch ein Widerspruchsrecht in jeder demokratischen Gesellschaft, so auch
bei uns! Wenn aber alle Mittel ausgeschöpft sind, dann sollte Ruhe einkehren und Akzeptanz.
Vertrauen sollte den Entscheidungsträgern entgegen gebracht werden, nicht Misstrauen! Die
Gefahr, etwas falsch entschieden zu haben, ist stets gegeben. Und man sollte auch angeregt
darüber diskutieren. Aber bitte mit Maß und Respekt.

Weihnachten gilt gemeinhin als das Fest des Friedens und der Liebe. Dies müssen wir uns immer
wieder vor unser geistiges Auge stellen. Für 2022 wünsche ich mir, dass wir mehr die
gemeinsamen Dinge in der Vordergrund stellen, nicht die spaltenden. Ein Riss geht zur Zeit durch
die deutsche Gesellschaft, geimpft oder nicht geimpft, geboostert, Coronagegner oder
Regelerfüller. Der Riss sollte sich nicht durch unsere Schule ziehen!

Zum Schluss kann ich nur noch Abraham Lincoln zitieren, der 1860 bei seiner Bewerbung zum
Präsidenten feststellte: „A house divided cannot stand!“ Oh ja, wie Recht er hatte, denn fünf
Monate später zerfielen die USA in Nord- und Südstaaten.

Ich wünsche uns allen ein besseres 2022, mit einem mehr aufeinander zugehen, aller drei
„Parteien“: Eltern, Schüler und Lehrer, denn es ist trotz geforderter sozialer Distanz keine Welt für
Einzelkämpfer!

Frohe Weihnachten und ein gesundes Jahr 2022

Frank Goertz
für die Schulführung

Information vom 01.12.2021

Maskenpflicht im Unterricht

Liebe Mitglieder unserer Schulgemeinschaft,

ab morgen, Donnerstag, 02.12.2021 gilt wieder die Maskenpflicht am Sitzplatz. Das umfasst auch Ganztags- und Betreuungsangebote, sowie “alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen), sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann”, teilte das Ministerium mit.

Damit gilt die Maskenpflicht fast im gesamten Schulbetrieb – lediglich auf dem Außengelände (Schulhof, Parkplatz) gilt sie nicht – wie bislang auch schon.

Nähere Informationen finden Sie im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/ministerin-gebauer-mit-der-rueckkehr-zur-maskenpflicht-sichern-wir-den

Mit herzlichen Grüßen

Dr. Pieter Gorter

Information vom 28.10.2021

Die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Herbstferien aufzuheben.

Konkret bedeutet dies:

  • Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
  • Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.
  • Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
  • Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Davon abgesehen bleibt es bei den bereits bekannten Ausnahmen von der Maskenpflicht im Schulgebäude, vgl. § 2 Absatz 1 Satz 2 Coronabetreuungsverordnung.
  • Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.
  • Für das schulische Personal entfällt die Maskenpflicht auch bei Konferenzen und Besprechungen im Lehrerzimmer am festen Sitzplatz.
  • Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.

Information vom 04.10.2021

Richtiges Lüften ist der beste Schutz in unserer Schule

Vor dem nahenden Winter beschäftigt viele Eltern und Schüler die Frage, wie ein gesundes und sicheres Raumklima hergestellt werden kann. 

Einige schrieben mobilen oder stationären Lüftungsanlage gewisse Hoffnung zu. NRW hat dazu ein Förderprogramm aufgelegt, mit dem Räume, die nicht zu lüften sind, mit Alternativen auszustatten. 

Elternrat, Schulführung, Geschäftsführung und Vorstand haben sich darum in den letzten Wochen mit dieser Thematik auseinandergesetzt: 

Wie schaffen wir eine sichere Raumluft für unsere Schüler und Lehrer in einer effizienten Art und Weise?

Sicherheit:
Vor dem Hintergrund der eingängigen Empfehlungen und Forschungen (s.a. Hintergrund unten) sehen wir ein klares Votum für richtiges Lüften. Die Lüftungsanlagen sind für geschlossene Räume gedacht. Sobald es Fenster gibt, können mit regelmäßiger Frischluft (Stichwort: Stoß-Lüften) die Aerosolkonzentration in der Luft am Besten verringert werden. Die Klassen unserer Schulen haben alle ausreichend Fenster.

Effizienz:
Daher haben wir uns für unsere Schule entschieden basierend auf den geltenden AHA-Regeln, ergänzt um ein effektives Lüftungskonzept, sicher in den Winter zu starten. Dieses Lüftungskonzept erarbeitet nun die Schulführung, so dass es zu Beginn der kalten Jahreszeit in allen Räumen ein sicheres und gesundes Klima geben kann. 

Viele Grüße

Ihr Elternrat & Vorstand sowie Ihre Schulführung & Geschäftsführung 

Hintergrund (Ausgewählte Quellen)

“Lüften reicht” sagt das Umweltbundesamt, wenn es Fenster gibt:  https://www.umweltbundesamt.de/themen/lueftung-lueftungsanlagen-mobile-luftreiniger-an

Mit vielen weiteren Quellen: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2546/dokumente/irk_stellungnahme_lueften_sars-cov-2_0.pdf

Richtiges Lüften:

https://www.umweltbundesamt.de/richtig-lueften-in-schulen#wie-funktioniert-richtiges-luften-im-schulalltag

https://www.quarks.de/gesellschaft/wissenschaft/das-bringt-lueften-gegen-das-coronavirus/

NRW-Förderprogram für Räume ohne Fenster

https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-corona-lueftungsprogramm-ii-fuer-sichere

Information vom 01.09.2021

Unterrichtsfrei am Montag, 13.09.2021

Liebe Mitglieder unserer Schulgemeinschaft,

da unser Kollegium sich am zweiten Septemberwochenende viel Zeit nimmt, um sich pädagogisch über die Zukunft unserer Schule zu beraten, ist am Freitag, 10.09.2021 für alle Schülerinnen und Schüler nach der 4. Stunde unterrichtsfrei. Die OGATA ist ganz normal geöffnet.

Zum Ausgleich ist für Montag, 13.09.2021, ein freier Tag eingeplant. An diesem Tag ist für alle Schülerinnen und Schüler unterrichtsfrei. Die Schulbusse fahren nicht und die OGATA ist im Notbetrieb mit Mittagsverpflegung. Wenn Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, melden Sie bitte bis Mittwoch, 08.09.2021, 12:00 Uhr, Ihr Kind unter an.

Wir freuen uns auf ein arbeitsreiches und erfolgreiches Wochenende.

Mit vielen Grüßen

Claudia Kaiser

Information vom 05.08.2021

Liebe Mitglieder unserer Schulgemeinschaft,

am Mittwoch, 18.08.2021 startet das neue Schuljahr 2021/2022 mit Unterricht von 8:00 bis 9:45 Uhr. Am Donnerstag, 19.08.2021 ist ebenfalls Unterricht von 8:00 bis 9:45 Uhr. Die anschließende Einschulungsfeier beginnt um 10:00 Uhr.

Die aktuelle Corona-Betreuungs-Verordnung (gültig bis 14.08.2021!) besagt, dass für den Schulbetrieb im Grunde die gleichen Regeln gelten, wie vor den Ferien:

  • Der Unterricht wird für alle Schülerinnen und Schüler in täglicher Präsenz stattfinden.
  • Die aktuellen Hygienevorschriften haben weiterhin Bestand: Maske tragen in den Gebäuden und auf den Verkehrswegen, Abstand halten, Handhygiene und Niesetikette.
  • Es wird weiterhin zwei Mal wöchentlich getestet. Die Unterstufe mit Lolli-Tests; alle anderen SuS und das Schulpersonal, soweit noch nicht vollständig geimpft, mit Selbsttests.
  • Die OGATA ist im regulären Betrieb.
  • Ebenso der Busbetrieb.
  • Sportunterricht findet in der Regel im Freien statt.

Für unsere Einschulungsfeier gilt folgende Regelung:

  • An der Einschulungsfeier dürfen, neben den Schülerinnen und Schülern und dem Lehrpersonal zwei erwachsene Begleitpersonen, in der Regel die Eltern, teilnehmen. Diese Personen sollten entweder genesen, geimpft oder getestet sein.
  • Zusätzlich dürfen weitere Personen teilnehmen, die entweder vollständig geimpft oder genesen sind.
  • Bitte registrieren Sie sich am Eingang über die LUCA-App oder das ausgelegte Formular.
  • Auch hier gelten die allgemeinen AHA-Regeln!

Wir warten noch ab, welche Änderungen ggf. in der Folgeverordnung zum Tragen kommen. Sollte es Änderungen geben, werden wir die Elternschaft per Mail und hier auf unserer Internetseite darüber informieren.

Wir blicken voller Zuversicht auf das neue Schuljahr, in dem wir hoffentlich von Wechsel-, Hybrid- oder Onlineunterricht verschont bleiben und wünsche Ihnen und uns einen guten Schulstart 2021.

Mit besten Grüßen

Dr. Pieter Gorter

Information vom 02.07.2021

EIN RESUMEE VON DR. PIETER GORTER

Liebe Schulgemeinschaft!

ein weiteres Schuljahr, geprägt durch die Pandemie, liegt hinter uns. Distanzunterricht, Wechselunterricht, Testungen und die Maskenpflicht stellten uns vor großen Veränderungen und verlangten allen ein sehr hohes Maß an Flexibilität ab.
Oft bewegten wir uns in einem herausfordernden Spannungsfeld zwischen pädagogischen Ansprüchen, Hygieneanforderungen und manchmal konträren Auffassungen über den Sinn und Unsinn verschiedener Maßnahmen.

Rückblickend meine ich, dass wir „die Situation” als Schulgemeinschaft gut und solidarisch gemeistert haben. Ich möchte den LehrerInnen, den MitarbeiterInnen der Ogata, Eltern, meinen Kolleginnen in der Verwaltung, Küche, Hausmeisterei und nicht zuletzt unseren SchülerInnen dafür auch persönlich meine Wertschätzung ausdrücken.

Nun kommen erst einmal die Ferien in einer Zeit der Niedriginzidenz, die uns alle durchatmen lässt. Was nach den Ferien auf uns zu kommt ist leider, wie schon so oft in den vergangenen 18 Monaten unsicher.
Ich bin aber zuversichtlich, dass wir auch neue Herausforderungen im Geiste des bewiesenen Gemeinschaftssinns meistern werden.

Ich wünsche uns allen einen schönen Sommer.

Mit herzlichen Grüßen
Dr. Pieter Gorter

Information vom 07.05.2021

Allgemeine Informationen zum „Lolli-Test“

Liebe Mitglieder unserer Schulgemeinschaft,

direkt nach den Osterferien wurden die Selbsttests der Firma Siemens Healthcare GmbH allen Schulen durch das Land NRW zur Verfügung gestellt, um frühzeitig mögliche Infektionen mit SARS-CoV-2 erkennen zu können und deren Verbreitung zu begrenzen. Dem Ministerium für Schule und Bildung ist bewusst, dass sich diese Tests aufgrund ihrer Handhabung in den Grundschulen und Förderschulen nicht optimal durchführen lassen.

Daher hat das Ministerium parallel zur Beschaffung der aktuell an den Schulen zur Verfügung stehenden Selbsttests, eine altersangemessene, kind- und schulformgerechte Lösung zur Testung auf das Corona-Virus geprüft. Von der Universitätsklinik zu Köln wurde in den vergangenen Monaten ein Testverfahren für den Einsatz für Kinder in größeren Gruppen entwickelt.

Dieses Testverfahren steht voraussichtlich ab Montag, 10.05.2021 für den Einsatz in unserer Primarstufe bereit. In allen weiteren Klassen (Kl. 5-13) wird weiterhin mit Selbsttest in dem bewährten Rhythmus getestet.

Das Bundesgesetz zur „Notbremse“ in der Corona-Pandemie vom 22. April 2021 hat als Maßnahme zur Bekämpfung der Pandemie in Schulen u. a. vorgesehen, dass Schülerinnen und Schüler zweimal pro Woche getestet werden. In NRW finden bereits seit Inkrafttreten der 12. April 2021 zwei Tests pro Woche in den Schulen statt.

Die Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen und Förderschulen werden daher mit einem „Lolli-Test“, einem einfachen Speicheltest, zweimal pro Woche in ihrer Lerngruppe auf das Corona-Virus getestet. Die Handhabung des Lolli-Tests ist einfach und altersgerecht: Dabei lutschen die Schülerinnen und Schüler 30 Sekunden lang auf einem Abstrichtupfer. Die Abstrichtupfer aller Kinder der Lerngruppe werden in einem Sammelgefäß zusammengeführt und als anonyme Sammelprobe (sog. „Pool“) noch am selben Tag in einem Labor nach der PCR-Methode ausgewertet. Diese Methode sichert ein sehr verlässliches Testergebnis. Zudem kann eine mögliche Infektion bei einem Kind durch einen PCR-Test deutlich früher festgestellt werden als durch einen Schnelltest, sodass auch die Gefahr einer Ansteckung rechtzeitig erkannt wird. Daher ist es nicht mehr möglich, dass Eltern der Klassen 1-4 alternativ einen Bürgertest vorlegen.

  • Was passiert, wenn eine Pool-Testung negativ ist?

Der im Alltag höchst wahrscheinliche Fall einer negativen Pool-Testung bedeutet, dass kein Kind der getesteten Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall gibt es keine Rückmeldung von Seiten der Schule. Der Wechselunterricht wird in der Ihnen bekannten Form fortgesetzt.

  • Was passiert, wenn eine Pool-Testung positiv ist?

Sollte doch einmal eine positive Pool-Testung auftreten, bedeutet das, dass mindestens eine Person der Pool-Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall erfolgt durch das Labor eine Meldung an die Schule. Die Schule informiert umgehend die Eltern der betroffenen Kinder. Aus organisatorischen Gründen kann es allerdings vorkommen, dass die Information erst am darauffolgenden Tag morgens vor Schulbeginn erfolgt. Für den Fall einer notwendigen Zweittestung erhält Ihr Kind rein vorsorglich ein separates Testkid für diese Testung zuhause. (Dieser Test kommt also nur zum Einsatz, wenn ein Pool-Test positiv war. Bitte bewahren Sie den Test gut auf!) Dieses Vorgehen stellt sicher, dass sich nicht ein einzelnes Kind in der Gruppe offenbaren muss und somit in seinen Persönlichkeitsrechten geschützt ist.

Weitere Informationen zu dem Lolli-Test, u. a. auch Erklärfilme, finden Sie auf den Seiten des Bildungsportals: https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests

Dieser einfach und sehr schnell zu handhabende Test hilft uns allen, das Infektionsgeschehen besser einzudämmen und gleichzeitig Ihnen und Ihren Kindern größtmögliche Sicherheit für das Lernen in der Schule zu geben. Damit verbunden eröffnet sich auch der Weg für die Schülerinnen und Schüler sowie für Sie als Eltern für ein Mehr an Verlässlichkeit und Regelmäßigkeit mit Blick auf den Schulbesuch.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Pieter Gorter
für die Schulführung